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Magistrat / Magistratur

Magistrat

Der Magistrat (Magistratur) ist im Funkspiel Maistadt ein nichtständiges Kollegialorgan im Rahmen der Projektführung „Funkspiel Maistadt“. Dieses Kollegialorgan besitzt besondere Entscheidungsgewalt und Weisungsbefugnisse.

Zusammensetzung Magistrat

Nach Einberufung setzt sich der Magistrat aus gleichen Teilen der drei ständigen Interessensvertretungen (Funkspielleitung, Mitgliederschaft, Gründerrat) zusammen.

Jede Einsetzung / Amtsperiode eines Magistrats ist zeitlich befristet. Die Befristung unterscheiden sich nach den Gründen der Einberufung. Außerhalb der Einsetzung wird der Magistrat durch die Projektleitung vertreten.

Einberufung, Amtsperiode und Auflösung

Der Magistrat wird satzungsgemäß oder auf Antrag einer absoluten Mehrheit der Mitgliederschaft einberufen. Die Entsendungen der o.g. Interessenvertretungen erfolgen gesondert und unter eigenen Vorgaben.

Mit jeder Einberufung ist die Dauer des eingesetzten Magistrats zu nennen. Diese darf 6 Monate nicht überschreiten.

Mit jedweder Erledigung des Einsetzungsgrundes oder Ablauf vordatierter, befristeter Perioden löst sich der Magistrat eigenständig auf.

Der Magistrat hat die Möglichkeit, bei der Projektleitung um seine (vorzeitige) Auflösung zu bitten. Die außerordentliche Auflösung erfolgt auf Bitte oder bei Vertrauensentzug durch die Projektleitung. Ein Vertrauensentzug kann durch einfache Zweidrittelmehrheit der Mitgliederschaft oder durch die Projektleitung ausgesprochen werden.